Bis zu 28.150,-€ Förderung

KfW-Effizienzhaus 55 und BAFA-Förderung

Wenn Sie sich für eines unserer Bauuprojekte entscheiden, profitieren Sie seit Januar 2020 auch von erhöhten Förderungsmöglichkeiten und Zuschüssen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die BAFA bieten Ihnen interessante Optionen an.

Seit Januar 2020 unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Planung bzw. den Bau eines KfW-Effizienzhauses 55 mit noch interessanteren Subventionen. Der mögliche Darlehensbetrag für das Förderprogramm 153 wurde um 20.000,-€ auf nun 120.000,-€ erhöht. Der Tilgungszuschuss beträgt zudem bis zu 18.000,-€.

Was bedeutet KfW-Effizienzhaus?

Der Begriff KfW-Effizienzhaus stammt von der namensgleichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW). Neu gebaute Häuser, die sich durch eine energiesparende Bauweise und Technik auszeichnen und die energetischen Richtlinien der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen, werden von der KfW-Bank entsprechend gefördert. Die eingeführten Energiestandards werden dabei auf Basis von zwei Werten ermittelt:

  1. Primärenergiebedarf pro Quadratmeter

  2. Transmissionswärmeverlust des Hauses.

Der Primärenergiebedarf gibt den gesamten Energiebedarf (Heizen, Strom, Warmwasserbereitung, Gas etc.) des Hauses an.

Der Transmissionswärmeverlust besagt, wieviel Wärmeenergie durch die Gebäudehülle eines beheizten Hauses verloren geht.

KfW-Effizienzhäuser werden in verschiedene Effizienzhaus-Standards eingeteilt und mit einem Referenzgebäude verglichen, das nach Standardvorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) erstellt wurde. Ein derartiges Referenzgebäude wird als KfW-Effizienzhaus 100 deklariert. Die Klassifizierung der unterschiedlichen KfW-Standards berechnet sich aus der Einsparung des Primärenergiebedarfs im Vergleich zum KfW-Effizienzhaus 100.

Beispiel: Ein förderfähiges KfW-Effizienzhaus 55  darf nur 55 Prozent der Primärenergie des Referenzhauses benötigen. Der Primärenergiebedarf muss somit um 45 Prozent unterschritten werden.

Sie leisten also mit dem Bau eines KfW-Effizienzhauses nicht nur einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz, sondern entlasten auch Ihren Geldbeutel.

KfW-Förderungen – Energieeffizientes Bauen lohnt sich

Ein Neubau im KfW-Standard spart somit einiges an Energiekosten und wird mit dem KfW-Förderprogramm 153 zusätzlich belohnt! Profitieren Sie beim Bau eines KfW-Effizienzhauses von verschiedenen Vorteilen:

  • bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit

  • Förderkredit ab 0,75 Prozent Sollzins

  • Bis zu 18.000,- Euro Tilgungszuschuss für ein KfW55-Haus

  • Weitere KfW-Förderungen wie Baukindergeld, KfW-Wohneigentumsprogramm oder Baubegleitungs-Zuschuss


So beantragen Sie die Förderung für Ihr KfW-Effizienzhaus

Die KfW ist eine öffentliche Förderbank, unterhält jedoch kein eigenes Filialnetz. Zur Beantragung der gewünschten Fördergelder benötigen Sie daher ein Finanzinstitut oder Ihre Hausbank, da die Anträge nicht direkt bei der KfW gestellt werden können.

Folgende Schritte führen Sie zur KfW-Förderung:

  • Mit der Entscheidung für eines unserer Bauprojekte erhalten Sie im Standard die Möglichkeit, Fördergelder aus dem KfW-Förderprogramm 153 zu berücksichtigen.

  • Besprechen Sie mit Ihrem Finanzierungspartner die Fördermöglichkeiten. Wir lassen Ihnen die nötigen Berechnungen und Unterlagen für die Beantragung erstellen

    Zu beachten: Ihr Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden!

  • Die Auszahlung des KfW-Darlehens erfolgt – nach Prüfung durch die KfW – ebenfalls über Ihr Finanzinstitut bzw. Ihre Hausbank.

  • Nach Beendigung der Baumaßnahmen reich Sie eine Bestätigung über die planmäßige Verwendung des Kredits bei der KfW-Bank ein. Der Ihnen ggf. zustehende Tilgungszuschuss wird dann an entsprechend ausgezahlt.

BAFA-Förderung

Zusätzlich zu den Förderungen der KfW, erhalten Sie von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 10.150,-€. Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist z.B. der Einsatz einer energieeffizienten Wärmepumpe. Wir unterstützen Sie hierbei gerne bei der entsprechenden Antragsstellung.

Hinweis – dieses Programm läuft am 31.12.2020 aus wird ab dem 01.07.2021 in überarbeiteter Form durch die KfW Bank neu aufgesetzt.